Hebammen für Sternenkindfamilien

Glossar

Erklärung von wesentlichen Begriffen,

die euch helfen können, sich mit der medizinischen Sprache und den rechtlichen Rahmenbedingungen zurecht zu finden.

Sternenkind

Den Begriff Sternenkind haben betroffene Eltern vor vielen Jahren eingeführt, und er ist mittlerweile üblich geworden. Als Sternenkinder bezeichnen wir alle Babys, deren Leben während der Schwangerschaft, um die Geburt oder im ersten Lebensjahr endet – ganz unabhängig von Schwangerschaftsdauer, Geburtsgewicht oder Todesursache. Dies gilt auch, wenn die Geburt aufgrund einer medizinischen Diagnose vorzeitig eingeleitet und die Schwangerschaft damit beendet wird.
Link: Welche Regelungen gelten bei Fehlgeburt, Totgeburt oder Schwangerschaftsabbruch?

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-bei-fehlgeburt-totgeburt-oder-schwangerschaftsabbruch–125128

Kleine Geburt | Fehlgeburt | Abort?

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn eine Schwangerschaft vor 24 Schwangerschaftswochen (SSW) endet, das Kind weniger als 500 Gramm wiegt und ohne Lebenszeichen geboren wird.

Mittlerweile wird mehr und mehr der Begriff „kleine Geburt“ verwendet. Denn bei dem Begriff Fehlgeburt lesen viele Frauen den Fehler und denken, sie hätten etwas falsch gemacht. Andere lesen das Fehlen des Kindes und können sich gut mit dem Begriff identifizieren.

Der medizinische Begriff für eine Fehlgeburt ist Abort, wobei unterschieden wird zwischen Früh- und Spätabort. Geht die Schwangerschaft im 1. Trimenon zu Ende (bis 12+0 SSW) spricht man von einem Frühabort. Im 2. Trimenon, also im Zeitraum von 12 bis 24 SSW spricht man von einem Spätabort.

Eine Fehlgeburt muss nicht beim Standesamt gemeldet werden. Die Eltern haben aber die Möglichkeit beim Standesamt eine Geburtsbescheinigung zu beantragen. Dafür haben sie Zeit, dies ist auch sehr viel später noch möglich.

Stille Geburt | Totgeburt | IUFT/IUFD | Infans mortuus?

Wenn ein Kind ohne Lebenszeichen geboren wird, das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt und/oder die Geburt ab 24 vollendeten Schwangerschaftswochen (24+0) erfolgt, handelt es sich um eine Totgeburt. Entsprechend dem englischen stillbirth wird auch im Deutschen stille Geburt verwendet. In der medizinischen Welt wird dies als IUFT – Intrauteriner Fruchttod bezeichnet oder englisch IUFD – Intrauterine Fetal Death und das tote Kind als Infans mortuus.

Wie jede Geburt muss auch eine stille Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt gemeldet werden, welches die Totgeburt im Geburtenregister registriert und eine Geburtsurkunde ausstellt.

Personenstandsgesetz | Standesamt | Geburtsurkunde | Sterbeurkunde

Das Personenstandsgesetz (PStG) gilt bundesweit einheitlich und regelt Personenstandsveränderungen und damit auch Geburten und Sterbefälle. Zuständig ist das Standesamt, das für den Ort der Geburt bzw. des Sterbefalles zuständig ist.

Das Standesamt führt Geburts- und Sterberegister und stellt entsprechend Geburtsurkunden aus, die den Zeitpunkt der Geburt/Totgeburt beurkunden und Sterbeurkunden, die den Zeitpunkt des Todes beurkunden.

Eine Geburt ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt zu melden (steht der Name des Kindes noch nicht fest, kann er innerhalb eines Monats nachgereicht werden, ein tot geborenes Kind kann auch ohne Vornamen registriert werden).

Totenschein | Todesbescheinigung | Leichenschauschein

Der Tod eines jeden Menschen muss von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt und nach einer gründlichen Untersuchung ein entsprechendes Formular ausgestellt werden. Dies gilt auch für totgeborene Kinder ab einem Geburtsgewicht von 500 g. Das entsprechende Formular wird im Land Brandenburg als Todesbescheinigung, im Land Berlin als Leichenschauschein bezeichnet. Die Formulare variieren etwas in den einzelnen Bundesändern.

Bestattungsgesetze | Bestattungspflicht | Friedhofspflicht

Bestattungsgesetze (BestG) sind Länderrecht, darum gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Es wird die Bestattungspflicht geregelt, ab welcher Gewichtsgrenze ein Baby individuell bestattet werden muss (meist 500g, in Berlin ab 1000g) bzw. eine Sammelbestattung erlaubt ist. Es sind Regeln für den Transport und die Aufbewahrung eines toten Körpers festgelegt sowie diverse zeitliche Fristen (in Berlin muss ein toter Körper nach 36 Stunden, in Brandenburg nach 24 Stunden in eine genehmigte Kühlung gebracht werden), außerdem zulässige Bestattungsarten (vor allem Erdbestattung und Einäscherung/Kremation), zulässige Bestattungsorte (vor allem Friedhöfe und Bestattungswälder, auch Gebiete für Seebestattung).

Eine gute Informationsquelle über die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer ist der gemeinnützige, bundesweit tätige Aeternitas e.V. https://www.aeternitas.de/

Eltern dürfen ihr Sternenkind individuell bestatten, auch wenn es nicht bestattungspflichtig ist.

Die Eltern müssen die Bestattungskosten übernehmen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Gut zu wissen: Für Sternenkinder, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen, also weniger als 500g wiegen, gelten die Vorgaben der Bestattungsgesetze nicht.

Informationen zum Ablauf von kleinen und stillen Geburten und der Zeit danach

Im 1. Schwangerschaftsdrittel

Dass eine Schwangerschaft im ersten Trimester endet, kommt häufiger vor.

Bei einer kleinen Geburt gibt es drei Möglichkeiten damit umzugehen, wenn die Schwangerschaft im ersten Trimester endet.

Ihr könnt Abwarten, und das Timing dem Körper überlassen. Das dauert unterschiedlich lange und ist häufig mit vielen emotionalen und mentalen Themen verbunden, bei denen Hebammen eure Ansprechpersonen sind. Wir sind die Fachfrauen für Geburten. Auch für kleine Geburten. Wir klären euch medizinisch auf, und auch ganz praktisch. Je nach Entfernung und Wunsch können wir bei einer kleinen Geburt dabei sein oder euch danach weiter begleiten.

Der Zweite Weg ist die Medikamenteneinnahme zur Beschleunigung des Prozesses. Medikamente fallen in den ärztlichen Zuständigkeitsbereich. Aber wir können als Hebammen an eurer Seite sein und wenn gewünscht mit komplementärmedizinischen Maßnahmen begleiten.

Bei dem dritten Weg, der Ausschabung/Curettage geht ihr in eine Klinik oder ein ambulantes OP-Zentrum. Für den kurzen operativen Eingriff bekommt ihr eine kurze Vollnarkose, anschließend bleibt ihr noch 3-4 Stunden und geht dann wieder nach Hause.

Nach einer kleinen Geburt folgt ein kleines Wochenbett. Denn der Körper braucht für die hormonelle Umstellung und die Heilungsprozesse mehrere Tage, manchmal auch einige Wochen.

Im 2. Schwangerschaftsdrittel

Dass eine Schwangerschaft im zweiten Trimester endet, kommt eher selten vor.

Die Situationen im zweiten Trimester sind sehr unterschiedlich. Die Hebamme stellt sich hier auf die individuellen Gegebenheiten ein.

Nach pränataler Diagnostik

Habt ihr eine medizinische Diagnose erhalten, bekommt ihr vermutlich sehr schnell sehr viele Termine und viele Eltern denken nicht daran die Hebamme zu informieren.

 Wir Hebammen haben in dieser Situation häufig die Rolle mit euch gemeinsam zu sortieren, was da gerade passiert. Wir begleiten euch sehr gerne auch in dieser unfassbar herausfordernden Situation. Es ist wichtig, sich bei Entscheidungen, die manchmal gefordert sind, die Zeit zu nehmen, die es braucht. Und genau dabei unterstützen wir euch ganz unabhängig davon, für welchen Weg ihr euch letztendlich entscheidet.

Im 3. Schwangerschaftsdrittel

Im dritten Trimester können Frauen ein totes Kind an dem Ort gebären, den sie geplant hatten, auch im Geburtshaus oder zu Hause.

Wenn euer Baby kurz nach der Geburt stirbt, sind wir ebenfalls da und begleiten euch durch diese Zeit. Auch wenn das Baby in der Kinderklinik oder im Hospiz versorgt wird, steht der Mutter Hebammenbegleitung zu.

Nach jeder Geburt/Fehlgeburt habt ihr Anspruch auf 12 Wochen Hebammenbegleitung im Wochenbett. Bei Bedarf kann diese mit ärztlicher Anordnung verlängert werden. Wir kümmern uns  um die körperlichen Umstellungsprozesse, wie z.B. Rückbildung, Heilung, Abstillen uvm. Es gibt viele Fragen zu besprechen, Erlebtes, was verarbeitet und integriert werden möchte. Wir haben dabei die ganze Familie und alle Zugehörigen im Blick und beziehen sie mit ein. Unsere Begleitung richtet sich nach euren Bedürfnissen und ist immer individuell.

Frequently Asked Questions

Fragen, die immer wieder gestellt werden

1. Hebammenbetreuung

Was steht mir an Hebammenbetreuung vor der Geburt zu?

In der Schwangerschaft stehen jeder Frau Hilfeleistungen bei Beschwerden zu, so oft sie Bedarf hat. Es ist keine Obergrenze vorgegeben. Das bedeutet, dass du Hebammenbetreuung bis zur Geburt/Fehlgeburt in Anspruch nehmen darfst, so oft du diese brauchst. Dies gilt auch, wenn du weißt, dass dein Baby nicht mehr lebt oder voraussichtlich nicht lange leben wird. Ebenso während einer Folgeschwangerschaft, vom Beginn der Schwangerschaft an. Du kannst also eine engmaschige Begleitung einer Hebamme in Anspruch nehmen.

Was steht mir an Hebammenbetreuung nach einer Geburt/ kleinen Geburt zu?

Hebammenbetreuung ist eine Leistung der Krankenkasse. Jeder Frau steht nach einer Geburt bzw kleinen Geburt Wochenbettbetreuung zu: In den ersten zehn Tagen täglich, bis zum Ende der 12. Woche weitere 16 Hebammentermine. Die Hebammenbetreuung kann telefonisch, online, als Hausbesuch oder in einer Hebammenpraxis stattfinden. Liegt das Baby in der Kinderklinik oder in einem Hospiz und die Mutter ist vor Ort medizinisch nicht versorgt, kann sich die Hebamme dort um die Mutter kümmern.

Mit einer ärztlichen Anordnung kann sowohl die Anzahl der Leistungen als auch der Zeitraum erweitert werden. Diese Anordnung kann jede Ärztin/jeder Arzt ausstellen (nicht nur Frauenärzt*innen) und die Hebamme muss diese zur Abrechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Wie viel Mutterschutz steht mir zu?

Die Regelungen für Mutterschutzfristen sind von der jeweiligen Situation abhängig, vor allem von der Schwangerschaftswoche, und gelten auch, wenn das Kind nicht bzw. nicht mehr lebt.
Die Mutterschutzfristen beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET) und enden 8 Wochen nach der Geburt, also insgesamt 14 Wochen. Wird das Kind nach dem ET geboren, dauert die Mutterschutzfrist nach der Geburt dennoch 8 Wochen. Wird das Kind vor dem ET geboren, dauert die Mutterschutzfrist trotzdem insgesamt 14 Wochen, denn die 8 Wochen nach der Geburt werden um die Tage verlängert, die vor dem ET nicht in Anspruch genommenen werden konnten. Außerdem verlängert sich die Mutterschutzfrist um 4 Wochen und endet also erst 12 Wochen nach der Geburt, wenn es sich um Mehrlinge handelt und/oder um Frühchen mit weniger als 2.500 Gramm Geburtsgewicht. Somit kann sich die gesamte Mutterschutzfrist auf 18 Wochen verlängern
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wie-lange-besteht-der-mutterschutz-vor-und-nach-der-geburt–125046
Auch hier findest du eine gute Zusammenfassung:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mutterschutz-bei-fehlgeburt-und-totgeburt-208522.html

Welche Unterstützung gibt es für Sternenkindfamilien?

Auf der Homepage von Clarissa Schwarz findet sich eine Liste von Unterstützungsmöglichkeiten von Rückbildungsgymnastik, Trauerbegleitung, Psychotherapie, Selbsthilfegruppen, bis zu Kuraufenthalten als PDF-Dokument, das regelmäßig aktualisiert wird. https://www.clarissa-schwarz.de/sternenkinder

Brauche ich eine Psychotherapie oder eine andere professionelle Begleitung?

Trauer ist eine menschliche Reaktion auf die Erfahrung eines Verlusts. Trauer ist eine Fähigkeit, die wir als Menschen alle haben. Trauer ist im Prinzip kein pathologischer Zustand, der einer therapeutischen Behandlung bedarf. Aber Trauer mit all den aufs und Abs an Gefühlen, die dazu gehören, ist schwer auszuhalten. Darum wünschen sich viele eine professionelle Begleitung durch den Trauerprozess. Das kann eine professionelle Trauerbegleitung eher im Sinne von Prozessbegleitung oder Coaching sein, die Begleitung einer Hebamme im Rahmen der Wochenbettbetreuung, aber auch eine Psychotherapie. Es gibt sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote. Eine Liste von Angeboten als PDF-Dokument, das regelmäßig aktualisiert wird, findet sich hier: https://www.clarissa-schwarz.de/sternenkinder

2. Fragen zu Bestattungen

Eine gute Informationsquelle ist die Homepage von Clarissa Schwarz, die viel Erfahrung als Hebamme und auch als Bestatterin für Sternenkinder hat. Dort findet sich auch eine Liste von Bestattungsmöglichkeiten als PDF-Dokument, das regelmäßig aktualisiert wird: Dort findet ihr Friedhöfe mit Kindergrabfeldern in Berlin und Brandenburg, Bestattungswälder in der Region und Informationen zu Sammelbestattungen https://www.clarissa-schwarz.de/sternenkinder

Brauchen wir ein Bestattungsunternehmen?

Wenn euer Sternekind bestattungspflichtig ist oder ihr eine individuelle Bestattung wünscht, braucht ihr ein Bestattungsunternehmen. Habt ihr euch für eine Sammelbestattung entschieden, kümmert sich zumeist die Seelsorge der Klinik um die Bestattung und lädt die Familien zur Abschiedsfeier bzw. Beisetzung auf den Friedhof ein. Ist Euer Baby nicht bestattungspflichtig gibt es keine speziellen Vorgaben einzuhalten.

Könnt ihr Bestattungsunternehmen empfehlen?

Mit folgenden Bestattungsunternehmen haben wir gute Erfahrungen gemacht. Diese Bestattungsunternehmen begleiten vertrauensvoll durch den Prozess des Abschiednehmens und lassen so Raum um Schritt für Schritt herauszufinden, was und wie es stimmig ist. Sie agieren in einem größeren Radius, zumeist berlinweit und im näheren Umland. Manche unterhalten ein Ladengeschäft, manche sind mobil tätig ohne einen Laden.

Charon Bestattungen Berlin-Kreuzberg www.charon.de

Fährhaus Berlin-Kreuzberg www.faehrhaus-bestattungen.de

Kiez-Bestattungen Berlin Kreuzberg www.kiez-bestattungen.de

Junimond Bestattungen Berlin-Friedrichshain www.junimond-bestattungen.de

Thanatos-Bestattungen Berlin Neukölln www.thanatos-berlin.de

The Funeralists Berlin-Neukölln https://thefuneralists.com/

Brigitte Gilli-Bestattungen Berlin-Charlottenburg www.gilli-bestattung.de

LineaTrostBestattungen 12159 Berlin-Friedenau www.individuelle-bestattungen.berlin

UNDEwig 14542 Werder/Havel www.und-ewig.de

Was ist eine Sammelbestattung oder Gemeinschaftsbestattung?

Entsprechend den gültigen Bestattungsgesetzen dürfen tot geborene Babys in Berlin bis 1000g, im Land Brandenburg bis 500g gemeinsam bestattet werden. Dies wird als Sammelbestattung oder Gemeinschaftsbestattung bezeichnet und es kann sich um eine gemeinsame Erd- oder Urnenbestattung von mehreren Sternenkindern handeln. Bis zum nächsten Beisetzungstermin bleiben die toten Babys im Krankenhaus und werden dann gemeinsam in einen Sarg gebettet. Es besteht die Möglichkeit, das Baby in ein eigenes Tuch oder eine kleine Decke einzuhüllen, und ihm etwas mitzugeben auf seine Reise. Zumeist kümmert sich die Krankenhaus-Seelsorge der jeweiligen Klinik um die Bestattung und lädt die zugehörigen Familien zum Beisetzungstermin zu einer Abschiedsfeier auf den Friedhof ein.
Dies ist zumeist kostenfrei, mancherorts fällt eine geringe Gebühr an.